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Antworten, die weiterhelfen.
Alles, was Sie zu vers.diagnose wissen müssen
Auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen rund um die Nutzung von vers.diagnose: vom Quickcheck über den einheitlichen Fragenkatalog bis hin zur Prüfung der Versicherbarkeit und Auswertung der Ergebnisse.
Muss ich über die vers.diagnose beantragen?
Sie können selbst entscheiden, ob Sie den Antrag direkt über vers.diagnose stellen oder nur das Risikoprüfungsprotokoll nutzen und den Antrag auf anderem Weg einreichen. Wir empfehlen den unkomplizierten, digitalen und schnellen Prozess über vers.diagnose oder fb>xpert von fb research.
Nimmt vers.diagnose ein Teil meiner Provision?
Nein, die Nutzung von vers.diagnose ist für Sie vollständig kostenlos.
Woher kommen die Voten?
Die Voten werden direkt von den jeweiligen Versicherern eingetragen.
Das Team von vers.diagnose hat keinen Zugriff auf die Inhalte und kann daher keine Auskunft über die Voten geben.
Was muss alles angegeben werden?
Grundsätzlich muss alles angegeben werden, was im Sinne der vorvertraglichen Anzeigepflicht dazugehört. Deswegen gilt: alle Fragen genau durchgelesen und wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen. Dies gilt neben den medizinischen Diagnosen auch für andere gefahrerhöhende Informationen wie Hobbys oder berufliche oder private Gefahren.
Meine angegebene Diagnose wird nicht gefunden.
Wenn Ihr Kunde eine Diagnose hat, die Sie bei uns nicht finden können, versuchen Sie es bitte mit Synonymen der Diagnose. Falls auch diese nicht gefunden werden können, geben Sie die Diagnose als Freitext ein. Beschreiben Sie dabei bitte möglichst genau, die Diagnose des Kunden. Dadurch wird automatisch eine manuelle Risikoprüfung als Votum abgegeben, die von den Risikoprüfern der Versicherern nach Bearbeitung entsprechend bewertet wird. Hier sind alle hilfreichen Informationen zielführend.
Da es eine große Anzahl an Diagnosen gibt, sind noch nicht alle integriert. Wir erweitern unser System jedoch laufend, um die Risikoprüfung für Sie noch schneller, einfacher und digitaler zu machen.
Wenn Ihnen eine bisher unbekannte Diagnose vorliegt, senden Sie uns diese gerne zu - wir prüfen die Diagnose und fügen sie ggf. in unser System ein.
Kann ich meinen Kunden die Gesundheitsfragen selbst ausfüllen lassen?
Das Bereitstellen der Fragen für den Kunden ist nicht möglich.
Die Risikoprüfung von vers.diagnose ist so konzipiert, dass Sie die Fragen gemeinsam mit dem Kunden Schritt für Schritt durchgehen.
Kann ich die Gesundheitsfragen im Nachhinein nochmal ändern?
Ab dem Reiter „Ergebnisse Risikoprüfung“ ist das Ändern der Angaben nicht mehr möglich, da ab diesem die verbindlichen Voten ausgegeben werden.
Warum werden in vers.diagnose teilweise andere Zeiträume abgefragt, obwohl diese bei manchen Versicherern nicht relevant sind?
Da die Risikoprüfung von vers.diagnose in Zusammenarbeit mit allen teilnehmenden Versicherern entwickelt wurde, haben sich alle Beteiligten auf einen einheitlichen Fragenkatalog verständigt.
Sollten bestimmte Zeitangaben für einen Versicherer nicht relevant sein, wird dieser sie im Rahmen seines Votums entsprechend berücksichtigen.
Wie kann ich schnell sehen, ob eine Absicherung für meinen Kunden möglich wäre?
Um schnell zu prüfen, ob eine Arbeitskraftabsicherung für Ihren Kunden möglich ist, können Sie unseren „QuickCheck“ nutzen.
Dort haben Sie die Möglichkeit, die wichtigsten Eckdaten sowie eine Diagnose des Kunden anzugeben. Anschließend erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob eine Absicherung der Arbeitskraft voraussichtlich möglich ist.
Ist die Risikoprüfung anonym und muss ich Unterlagen schwärzen?
Ja. Die Risikoprüfung in vers.diagnose bleibt bis zur Antragstellung oder bis zur Erstellung des verbindlichen Risikoprüfungsprotokolls anonym. Werden zusätzliche Unterlagen benötigt, müssen alle personenbezogenen Daten geschwärzt oder unkenntlich gemacht werden. Nicht anonymisierte Anfragen dürfen nicht bearbeitet werden und müssen gelöscht werden.
Wie sende ich eine manuelle Risikoprüfung an die Versicherer?
Benötigt ein Versicherer aufgrund Ihrer Angaben eine manuelle Risikoprüfung, nutzen Sie auf der Seite „Ergebnis Risikoprüfung“ die Funktion „Manuelle Risikoprüfung“. Dort können Sie die gewünschten Versicherer auswählen und bis zu drei Dokumente über vers.diagnose übermitteln. Sobald die Prüfung abgeschlossen und das endgültige Votum eingetragen wurde, erhalten Sie eine E-Mail.
Kann vers.diagnose noch nach 14 Tagen das Votum zur Verfügung stellen?
Sobald die Risikoprüfung abgelaufen ist, besteht keine Möglichkeit, diese wiederherzustellen.
Auch die Mitarbeiter von vers.diagnose können abgelaufene Risikoprüfungen nicht rekonstruieren oder verlängern.
Warum sind die Risikoprüfungen nur für 14 Tage gültig?
Nach Erhalt der Voten (unter dem Reiter „Ergebnisse Risikoprüfung“) sind die Risikoprüfungen für einen Zeitraum von 14 Tagen gültig. Diese Frist wurde gemeinsam mit den teilnehmenden Versicherer festgelegt, da nach Ablauf dieser Zeitspanne möglicherweise bereits neue Diagnosen entstehen können.
Meine Risikoprüfung ist abgelaufen. Was kann ich tun?
Sobald Ihre Risikoprüfung abgelaufen ist, gibt es keine Möglichkeit, diese wieder herzustellen. Sie können jedoch für den Kunden gerne eine neue Risikoprüfung erstellen. Bitte beachten Sie, dass Sie auch geänderte oder hingekommene Diagnose berücksichtigen.
Wo sehe ich das abgegebene Votum nach einer manuellen Risikoprüfung?
Sobald ein Versicherer ein Votum abgegeben hat, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung. Öffnen Sie danach über Ihren vers.diagnose-Zugang die entsprechende Risikoprüfung.
Beim betreffenden Versicherer hat sich nun das Symbol des Votums geändert. Klicken Sie darauf, um das genaue Votum einzusehen.
Der Versicherer hat noch kein Votum abgegeben. Wie kann ich nachhaken?
Beachten Sie bitte die durchschnittlichen Antwortzeiten der Versicherer, die Sie über die Funktion „Manuelle Risikoprüfung“ einsehen können. Falls eine Rückmeldung länger dauert, können Sie mit der Risikoprüfungsnummer von vers.diagnose beim Versicherer oder Ihrem Maklerbetreuer nachfragen. Das Team von vers.diagnose hat keinen Zugriff auf die Bearbeitungsstände oder die Voten der manuellen Risikoprüfungen.
Der Versicherer will nach der manuellen Risikoprüfung weitere Unterlagen. Wie reiche ich diese nach?
Aktuell gibt es in der vers.diagnose keine Möglichkeit, eine zweite Anfrage nachzusenden. Sollten Sie so einen Fall vorliegen haben, empfiehlt es sich, eine neue Risikoprüfung zu starten. Anschließend müssen alle vorherigen Angaben wieder ausgefüllt werden. In diesem neuen Vorgang haben Sie dann die Möglichkeit, die geforderten Dokumente direkt zu übermitteln.
Anderenfalls können Sie die Risikoprüfung auch außerhalb von vers.diagnose mit dem Versicherer klären. Allerdings ist für dieses Vorgehen kein Support von vers.diagnose möglich.
Ist das Votum bindend für den Versicherer?
Die Versicherer halten sich an die in vers.diagnose ausgegebenen Voten.
Es steht dem Versicherer jedoch frei, im Rahmen von Stichproben eine genauere Prüfung vorzunehmen.
Eine solche Prüfung kann beispielsweise erfolgen, wenn zusätzlich die Gesundheitsfragen auf dem Antrag des Versicherers ausgefüllt werden und ein widersprüchliches Gesundheitsbild des Kunden entsteht.
Kann ich Tarife vergleichen?
vers.diagnose ist rein für das Erstellen von Risikoprüfungen ausgelegt. Einen Vergleich von Tarifen oder Bedingungen ist nicht möglich. Gerne können Sie bei der Firma fb research das Tool fb>xpert (Bestelllink) erwerben, dass Ihnen neben der Risikoprüfung über vers.diagnose viele Komfort-Funktionen wie Bedingungsvergleiche bietet.
Müssen die Gesundheitsfragen im Antrag auch noch ausgefüllt werden?
Die Gesundheitsfragen des Versicherers beispielsweise im Antragsformular sollten nicht ausgefüllt werden. Das Risikoprüfungsprotokoll von vers.diagnose ersetzt diese vollständig.
Kann ich einen abweichenden Versicherungsnehmer angeben?
Die Angabe eines abweichenden Versicherungsnehmers ist in vers.diagnose nicht möglich. Diese Funktion und weitere Funktionen steht jedoch im Programm fb>xpert von fb research zur Verfügung.