Antworten, die weiterhelfen.
Alles, was Sie zu vers.diagnose wissen müssen
Auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen rund um die Nutzung von vers.diagnose: zum Quickcheck, zum einheitlichen Fragenkatalog, zur Prüfung der Versicherbarkeit und zur Auswertung der Ergebnisse.
Muss ich den Antrag über vers.diagnose stellen?
Sie können selbst entscheiden, ob Sie den Antrag direkt über vers.diagnose stellen oder nur das Risikoprüfungsprotokoll nutzen und den Antrag auf anderem Weg einreichen. Wir empfehlen den unkomplizierten, digitalen und schnellen Prozess über vers.diagnose oder fb>xpert von fb research.
Behält vers.diagnose einen Teil meiner Provision ein?
Nein, die Nutzung von vers.diagnose ist für Sie kostenlos.
Woher kommen die Voten?
Die Voten werden direkt von den jeweiligen Versicherern eingetragen.
Das Team von vers.diagnose hat keinen Zugriff auf die Inhalte und kann daher keine Auskunft über die Voten geben.
Was muss alles angegeben werden?
Grundsätzlich muss alles angegeben werden, was im Sinne der vorvertraglichen Anzeigepflicht dazugehört. Lesen Sie daher alle Fragen genau und beantworten Sie sie wahrheitsgemäß und vollständig. Das gilt nicht nur für Diagnosen, sondern auch für andere risikorelevante Angaben wie Hobbys sowie berufliche oder private Gefahren.
Meine Diagnose wird nicht gefunden.
Finden Sie eine Diagnose Ihres
Kunden nicht, versuchen Sie es bitte
mit Synonymen. Führt auch das zu keinem Ergebnis,
geben Sie die Diagnose als Freitext ein.
Beschreiben Sie dabei die Diagnose
Ihres Kunden möglichst genau. Dadurch wird automatisch eine
manuelle Risikoprüfung ausgelöst, die
die Risikoprüfer der Versicherer
anschließend bewerten. Je mehr Informationen Sie angeben,
desto genauer kann bewertet werden.
Da es sehr viele Diagnosen gibt, sind
noch nicht alle im System hinterlegt. Wir erweitern unser System laufend.
Kennen Sie eine Diagnose, die noch
fehlt, senden Sie sie uns gerne zu. Wir
prüfen sie und ergänzen sie bei Bedarf
im System.
Kann ich meinen Kunden die Gesundheitsfragen selbst ausfüllen lassen?
Sie können die Fragen dem Kunden
nicht zur eigenständigen Bearbeitung
überlassen.
vers.diagnose ist so aufgebaut, dass
Sie die Fragen gemeinsam mit dem
Kunden Schritt für Schritt durchgehen.
Kann ich die Gesundheitsfragen nachträglich ändern?
Sobald Sie den Reiter „Ergebnisse Risikoprüfung" erreicht haben, können Sie die Angaben nicht mehr ändern. Ab hier gelten die verbindlichen Voten.
Warum fragt vers.diagnose Zeiträume ab, die für manche Versicherer nicht relevant sind?
ers.diagnose wurde gemeinsam mit allen teilnehmenden Versicherern entwickelt. Dabei haben sich alle auf einen einheitlichen Fragenkatalog geeinigt. Sind einzelne Zeitangaben für einen Versicherer nicht relevant, berücksichtigt er das bei seinem Votum.
Wie kann ich schnell sehen, ob eine Absicherung für meinen Kunden möglich wäre?
Um schnell zu prüfen, ob eine Arbeitskraftabsicherung für Ihren Kunden möglich ist, können Sie unseren „QuickCheck“ nutzen.
Dort haben Sie die Möglichkeit, die wichtigsten Eckdaten sowie eine Diagnose des Kunden anzugeben. Anschließend erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob eine Absicherung der Arbeitskraft voraussichtlich möglich ist.
Ist die Risikoprüfung anonym und muss ich Unterlagen schwärzen?
Ja. Die Risikoprüfung in vers.diagnose bleibt bis zur Antragstellung oder bis zur Erstellung des verbindlichen Risikoprüfungsprotokolls anonym. Werden zusätzliche Unterlagen benötigt, müssen alle personenbezogenen Daten geschwärzt oder unkenntlich gemacht werden. Nicht anonymisierte Anfragen dürfen nicht bearbeitet werden und müssen gelöscht werden.
Wie sende ich eine manuelle Risikoprüfung an die Versicherer?
Benötigt ein Versicherer aufgrund Ihrer Angaben eine manuelle Risikoprüfung, nutzen Sie auf der Seite „Ergebnis Risikoprüfung“ die Funktion „Manuelle Risikoprüfung“. Dort können Sie die gewünschten Versicherer auswählen und bis zu drei Dokumente über vers.diagnose übermitteln. Sobald die Prüfung abgeschlossen und das endgültige Votum eingetragen wurde, erhalten Sie eine E-Mail.
Kann vers.diagnose noch nach 14 Tagen das Votum zur Verfügung stellen?
Nein. Abgelaufene Risikoprüfungen lassen sich nicht wiederherstellen – auch nicht durch das Team von vers.diagnose.
Warum sind die Risikoprüfungen nur für 14 Tage gültig?
Sobald die Voten im Reiter „Ergebnisse Risikoprüfung" vorliegen, ist die Risikoprüfung 14 Tage gültig. Diese Frist haben wir gemeinsam mit den teilnehmenden Versicherern festgelegt, da in der Zwischenzeit neue Diagnosen hinzukommen können.
Meine Risikoprüfung ist abgelaufen. Was kann ich tun?
Eine abgelaufene Risikoprüfung lässt sich nicht wiederherstellen. Sie können jedoch für den Kunden gerne eine neue Risikoprüfung erstellen. Berücksichtigen Sie dabei auch geänderte oder neu hinzugekommene Diagnosen.
Wo sehe ich das abgegebene Votum nach einer manuellen Risikoprüfung?
Sobald ein Versicherer ein Votum abgegeben hat, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung. Öffnen Sie danach über Ihren vers.diagnose-Zugang die entsprechende Risikoprüfung.
Beim betreffenden Versicherer hat sich nun das Symbol des Votums geändert. Klicken Sie darauf, um das genaue Votum einzusehen.
Der Versicherer hat noch kein Votum abgegeben. Wie kann ich nachhaken?
Beachten Sie bitte die durchschnittlichen Antwortzeiten der Versicherer, die Sie über die Funktion „Manuelle Risikoprüfung“ einsehen können. Falls eine Rückmeldung länger dauert, können Sie mit der Risikoprüfungsnummer von vers.diagnose beim Versicherer oder Ihrem Maklerbetreuer nachfragen. Das Team von vers.diagnose hat keinen Zugriff auf die Bearbeitungsstände oder die Voten der manuellen Risikoprüfungen.
Der Versicherer will nach der manuellen Risikoprüfung weitere Unterlagen. Wie reiche ich diese nach?
Aktuell gibt es in der vers.diagnose keine Möglichkeit, eine zweite Anfrage nachzusenden. Sollten Sie so einen Fall vorliegen haben, empfiehlt es sich, eine neue Risikoprüfung zu starten. Anschließend müssen alle vorherigen Angaben wieder ausgefüllt werden. In diesem neuen Vorgang haben Sie dann die Möglichkeit, die geforderten Dokumente direkt zu übermitteln.
Anderenfalls können Sie die Risikoprüfung auch außerhalb von vers.diagnose mit dem Versicherer klären. Allerdings ist für dieses Vorgehen kein Support von vers.diagnose möglich.
Ist das Votum bindend für den Versicherer?
Die Versicherer halten sich an die in vers.diagnose ausgegebenen Voten.
Es steht dem Versicherer jedoch frei, im Rahmen von Stichproben eine genauere Prüfung vorzunehmen.
Eine solche Prüfung kann beispielsweise erfolgen, wenn zusätzlich die Gesundheitsfragen auf dem Antrag des Versicherers ausgefüllt werden und ein widersprüchliches Gesundheitsbild des Kunden entsteht.
Kann ich Tarife vergleichen?
Für Bedingungsvergleiche können Sie das Tool fb>xpert von fb research erwerben. Es bietet zusätzlich zur Risikoprüfung weitere Funktionen.
Müssen die Gesundheitsfragen im Antrag auch noch ausgefüllt werden?
Nein. Die Gesundheitsfragen im Antragsformular des Versicherers bleiben leer. Das Risikoprüfungsprotokoll von vers.diagnose ersetzt sie.
Kann ich einen abweichenden Versicherungsnehmer angeben?
Die Angabe eines abweichenden Versicherungsnehmers ist in vers.diagnose nicht möglich. Diese und weitere Funktionen bietet das Programm fb>xpert von fb research.